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Wegen Tierhaltung kann es zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommen, aber auch zwischen den einzelnen Bewohnern.

 

Welche Tiere sind in Mietwohnungen erlaubt und für welche muss eine ausdrückliche Genehmigung eingeholt werden?

 

Kleintiere wie Zierfische, Vögel, Wellensittiche, Zwergkaninchen, Meerschweinchen, Goldhamster oder Mäuse dürfen in jeder Wohnung gehalten werden, ohne dass dies extra im Mietvertrag vermerkt sein muss. Bei Katzen ist die Regelung nicht einheitlich.

Kleine Hunde dürfen normalerweise gehalten werden.

Kampfhunde und größere Hunde bedürfen dagegen einer ausdrücklichen Zustimmung.

 

Blindenhunde können, wenn sie für den Besitzer notwendig werden, auch dann gehalten werden, wenn im Mietvertrag die Haltung von Tieren verboten wurde.

 

Für alle anderen Tiere braucht der Mieter eine Zustimmung des Vermieters. Dieser muss der Haustierhaltung auch dann nicht zustimmen, wenn er es anderen Mietern erlaubt hat, denn einen Grundsatz der Gleichbehandlung gibt es im Privatrecht nicht.

 

Auch wenn die Zustimmung des Vermieters schon eingeholt war, kann dieser sie wieder zurücknehmen, wenn ausreichende Gründe vorliegen.

 

Der Mieter verletzt seine Pflichten aus dem Mietvertrag oder die Tierhaltung bewegt sich nicht mehr im angemessenen Rahmen, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

·                  Tierhaltung, obwohl eine Individualabrede getroffen wurde, die die Tierhaltung völlig verbietet

·                  Haltung von Gift- und Würgeschlangen

·                  Halten von Kampfhunden

·                  Verunreinigungen des Treppenhauses oder Eindringen des Tieres in eine fremde Wohnung

·                  übermäßige Haustierhaltung (z.B. 20 Katzen und zwei Hunde)

 

Unter Umständen kann bei Vorliegen dieser Umstände sogar eine fristlose Kündigung folgen.

 

Stört die Tierhaltung andere Mieter, so kann dies auch ein Grund sein, Haustiere zu verbieten.

 

In manchen Fällen muss der Vermieter die Haltung sogar untersagen, wenn die Bedingungen für andere Bewohner durch ein Tier negativ beeinflusst werden.